4.4.2022: Die Maskenpflicht ist seit dem 4. April aufgehoben und nach den Osterferien finden auch keine anlasslosen Tests mehr statt!
„In NRW soll möglichst bald wieder ein Schul- und Unterrichtsbetrieb ohne größere Einschränkungen möglich sein. Die Landesregierung hat die im neuen Infektionsschutzgesetz angelegte Möglichkeit einer Übergangsregelung genutzt. So ist für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler das Tragen einer Maske in Schulen seit dem 4. April nicht mehr verpflichtend, aber freiwillig weiterhin jederzeit möglich. Die Testungen laufen noch bis zu den Osterferien unverändert weiter.“

(vgl. https://www.schulministerium.nrw/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten)